Zertifizierung

AZWV Anerkennungs- und Zulassungsverordnung Weiterbildung

Unter der Prämisse „Moderne Dienstleistung" im Weiterbildungsbereich hat auch die Bundesagentur für Arbeit (BA) reagiert. Sie hat das 3. Sozialgesetzbuch (SGB III) mit dem Ziel, mehr Wettbewerb, Transparenz und eine verbesserte Qualität zu schaffen,
neu geordnet.

Erfolgte die Qualitätssicherung im Weiterbildungsbereich bisher auf Grundlage des sog. Anforderungskataloges an Bildungsträger durch die Bundesagentur für Arbeit, wird nun mit Inkrafttreten der AZWV (Anerkennungs- und Zulassungsverordnung Weiterbildung)
ein neuer Rahmen geschaffen. Die BA zieht sich (teilweise) bezüglich Zulassung und Anerkennung zurück und hat diese Aufgabe an die Privatwirtschaft, genau genommen an Zertifizierungsstellen, sog. Fachkundige Stellen, abgegeben. Diese werden zentral über die Anerkennungsstelle der Bundesagentur für Arbeit zugelassen und registriert.

Kurz und bündig
Die Förderung von Weiterbildungsmaßnahmen durch die Bundesagentur für Arbeit erfolgt nur noch, wenn der Bildungsträger die Forderungen der §§ 84-86 SGB III einhält und gemäß AZWV zertifiziert ist.

Was bedeutet dies?
Bildungsträger, die öffentlich geförderte Weiterbildung (FbW) über Bildungsgutscheine verbunden mit Unterhaltsgeld und Übernahme der Weiterbildungskosten anbieten, können nicht mehr wie in der Vergangenheit üblich, sich an ihr örtliches Arbeitsamt wenden, um als Träger zugelassen bzw. gefördert zu werden. Das gesamte Zulassungsverfahren erfolgt ausschließlich durch die Fachkundigen Stellen.

 

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