Klasse A2

ab 19.01.2013

Krafträder mit oder ohne Beiwagen - begrenzt auf 35 kW (48 PS). Nach 2 Jahren ist ein Aufstieg auf die Klasse A1 möglich. Hierfür muss die praktische Fahrprüfung erneut durchgeführt werden. Die theoretische Prüfung muss jedoch nicht wiederholt werden.


Merkmale

Mindestalter: 18 Jahre
Erforderlicher Vorbesitz: keiner
Einschluss: Klasse AM
Ausbildung: Theorie und Praxis
Unterlagen: Pass oder Personalausweis
biometrisches Passbild
Sehtest
Lebensrettende Sofortmaßnahmen

Fahrstunden

Sonderfahrten Klasse A Überland Autobahn Dunkelfahrt
Ersterwerb
5
4 3
Erweiterung von Klasse A1 3 2 1
Dauer der Fahrprüfung 60 Minuten

Theorie/Doppelstunden á 90 Minuten

Ersterwerb
12
Erweiterung 6
Zusatzstoff 4
Beim Aufstieg von A1 nach A2 und von A2 nach A ist bei jeweils mindestens zweijährigem Vorbesitz der niedrigeren Klasse kein Theorie-Unterricht notwendig.

bis 19.01.2013

Klasse A (beschränkt)

Krafträder mit oder ohne Beiwagen - die ersten zwei Jahre begrenzt auf 27 kW (34 PS)


Merkmale

Mindestalter: 18 Jahre
Erforderlicher Vorbesitz: keiner
Einschluss: Klasse A1 und M
Ausbildung: Theorie und Praxis
Unterlagen: Pass oder Personalausweis
Lichtbild (35mm x 45mm - Halbprofil)
Sehtest
Lebensrettende Sofortmaßnahmen

Fahrstunden

Sonderfahrten Klasse A Überland Autobahn Dunkelfahrt
Ersterwerb
5
4 3
Erweiterung von Klasse A1 3 2 1
Dauer der Fahrprüfung 60 Minuten

Theorie/Doppelstunden á 90 Minuten

Ersterwerb
12
Erweiterung 6
Zusatzstoff 4
Bundesagentur für Arbeit
AZAV
IHK Offenbach