Klasse A2
ab 19.01.2013
Krafträder mit oder ohne Beiwagen - begrenzt auf 35 kW (48 PS). Nach 2 Jahren ist ein Aufstieg auf die Klasse A1 möglich. Hierfür muss die praktische Fahrprüfung erneut durchgeführt werden. Die theoretische Prüfung muss jedoch nicht wiederholt werden.
Merkmale
Mindestalter: | 18 Jahre |
Erforderlicher Vorbesitz: | keiner |
Einschluss: | Klasse AM |
Ausbildung: | Theorie und Praxis |
Unterlagen: | Pass oder Personalausweis biometrisches Passbild Sehtest Lebensrettende Sofortmaßnahmen |
Fahrstunden
Sonderfahrten Klasse A | Überland | Autobahn | Dunkelfahrt |
Ersterwerb |
5
|
4 | 3 |
Erweiterung von Klasse A1 | 3 | 2 | 1 |
Dauer der Fahrprüfung | 60 Minuten |
Theorie/Doppelstunden á 90 Minuten
Ersterwerb |
12
|
Erweiterung | 6 |
Zusatzstoff | 4 |
Beim Aufstieg von A1 nach A2 und von A2 nach A ist bei jeweils mindestens zweijährigem Vorbesitz der niedrigeren Klasse kein Theorie-Unterricht notwendig.
bis 19.01.2013
Klasse A (beschränkt)
Krafträder mit oder ohne Beiwagen - die ersten zwei Jahre begrenzt auf 27 kW (34 PS)
Merkmale
Mindestalter: | 18 Jahre |
Erforderlicher Vorbesitz: | keiner |
Einschluss: | Klasse A1 und M |
Ausbildung: | Theorie und Praxis |
Unterlagen: | Pass oder Personalausweis Lichtbild (35mm x 45mm - Halbprofil) Sehtest Lebensrettende Sofortmaßnahmen |
Fahrstunden
Sonderfahrten Klasse A | Überland | Autobahn | Dunkelfahrt |
Ersterwerb |
5
|
4 | 3 |
Erweiterung von Klasse A1 | 3 | 2 | 1 |
Dauer der Fahrprüfung | 60 Minuten |
Theorie/Doppelstunden á 90 Minuten
Ersterwerb |
12
|
Erweiterung | 6 |
Zusatzstoff | 4 |