Förderungen

Finanzierungs- und Förderungsmöglichkeiten

Um Ihnen Ihre Qualifikation auch finanziell möglich zu machen, stellen wir für Sie einige wichtige Förderprogramme vor.

Förderung nach SGB II bzw. SGB III

Für die Fahrlehrerausbildung sind bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen folgende finanzielle Förderungen nach dem Sozialgesetzbuch II bzw. III möglich:

  • Lehrgangsgebühren einschl. Prüfungsgebühren
  • Fahrtkostenzuschuss/Kosten für Unterbringung
  • Kinderbetreuungskosten
  • Unterhaltskosten

Bitte beachten Sie: Eine Förderung ist nur möglich, wenn vor Beginn der Teilnahme eine Beratung durch die Agentur für Arbeit erfolgt ist und diese der Teilnahme zugestimmt hat.

Programm WeGebAU

Die Bundesagentur für Arbeit unterstützt kleine und mittlere Unternehmen mit dem Programm „Weiterbildung geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen„ (WeGebAU) bei der Qualifizierung ihrer Beschäftigten. Die Agentur für Arbeit erstattet gering qualifizierten oder älteren Beschäftigten bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen

  • die Lehrgangskosten
  • einen Zuschuss zu den notwendigen übrigen Weiterbildungskosten

Die Arbeitnehmer erhalten einen Bildungsgutschein. Damit können sie unter Weiterbildungsangeboten wählen, die für die Förderung zugelassen sind. Der Arbeitgeber erhält einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt (bis zu 100%) und eine Pauschale zu den Sozialversicherungsbeiträgen. Der Zuschuss wird für den Zeitraum gezahlt, in dem der Arbeitnehmer wegen der Teilnahme an der Weiterbildung seine Arbeitsleistung nicht erbringen kann.

In Einzelfällen sind weitere Finanzierungsmodelle möglich. Hierzu und zu weiteren Informationen über die Vorgehensweise bzw. Ansprechpartner für die Beantragung der finanziellen Förderung erhalten Sie bei einer kostenlosen Beratung bei der Fahrschule Böhm.

Nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf!

 

Bundesagentur für Arbeit
AZAV
IHK Offenbach